Informationen zur Pflegekassenzulassung für Endkunden
Die JAMES Notrufuhren habe noch keine Pflegekassenzulassung (nach Versorgungsvertrag § 78 SGB XI), es gibt aber die Möglichkeit einer Einzelfallbeurteilung welche je Nach Krankenkasse hohe Erfolgschancen hat.
Sie können direkt auf Ihre Krankenkasse zugehen und per Einzelfallbeurteilung für Ihre Angehörigen die Zuzahlung beantragen. Wir haben dazu eine Textvorlage vorbereitet, die Sie entweder individuell anpassen oder in Ihre Anfrage übernehmen können. Diese finden Sie in den Anhängen, gerne senden wir Ihnen diese auch auf Wunsch zu.
Aus unserer Erfahrung wird eine Kostenübernahme in zahlreichen Fällen bewilligt, dies hängt jedoch von den jeweiligen Richtlinien der Krankenkasse ab.
Wenn Sie unseren Basistarif (11,90 €/Monat) nehmen und zusätzlich den 24/7-Rufzentralen-Dienst (weitere 11,90 €/Monat) buchen, können Sie diese Kosten gegebenenfalls bei der Krankenkasse zurückholen. Die Entscheidung über eine Erstattung liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse.
Anhänge:
Informationen zur Pflegekassenzulassung für Organisationen
Die JAMES Notrufuhren haben noch keine Pflegekassenzulassung. Um Sie für den Zeitraum ohne GVK Zulassung zu unterstützen, gibt es von einigen unserer Partner schon sehr gute Vorgehensweisen, bilateral die Beantragung mit der örtlichen Kranken- und Pflegekasse durchzusetzen. Als Notruforganisation mit einem zertifizierten Service können Sie bei Personen mit Pflegegrad die Förderung mit folgender Argumentation im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung beantragen:
Schritt 1:
Sie können entweder direkt als Notruforganisation für die versicherte Person (ab Pflegestufe 1) den Antrag stellen oder sie bereiten diesen vor und lassen ihn von der versicherten Person selbst unterschreiben und an die Krankenversicherung weiterleiten. Dafür haben wir Ihnen Vorlagen erstellt, welche Sie nach Ihren Wünschen umformulieren können oder den Text in Ihren Antrag übernehmen können. Sie können zusätzlich auch eine Notrufbroschüre beilegen, wenn Sie wünschen.
ilogs kann hierfür keine Garantie übernehmen, wir haben nur die erfolgreichen Rückmeldungen gesammelt und möchten diese mit Ihnen teilen.
Schritt 2:
Bewilligung: Wenn die Krankenversicherung zustimmt, erfolgt die Auslieferung der JAMES-Notrufuhr an den Kunden. Die Abrechnung wird in Schritt 3 beschrieben.
Ablehnung: Wenn die Krankenversicherung ablehnt, dass kann ein Hausnotrufmitarbeiter der Notruforganisation einen Sachbearbeiter der Krankenversicherung anrufen und ihn mit folgender Argumentationskette davon überzeugen, die Einzelfallentscheidung zu überdenken:
Argumente:
Wir kennen die versicherte Person
Wir haben eine umfangreiche Erfahrung im Ermessen der richtigen Hausnotruflösung für ältere Menschen.
Daher empfehlen wir die Nutzung der mobilen Lösung von JAMES, da die Zielperson damit deutlich sicherer und geschützter auch außerhalb der Wohnung aktiv bleiben kann. Die Bedienung der Uhr ist für ältere Personen besonders einfach..
Die mobile Lösung unterstützt die Person dabei, gesünder und selbstbestimmter zu leben, im Gegensatz zu einem stationären Hausnotrufgerät, welches lediglich Sicherheit innerhalb der Wohnung bietet.
Weitere Argumente: Für die Person, um die es hier geht, bedeutet Mobilität mehr als nur Bewegung: Sie ist Freiheit für Körper, Geist und Seele. Die Möglichkeit, selbstständig zu bleiben, am sozialen Leben teilzunehmen und aktiv zu sein, kann entscheidend dazu beitragen, Depressionen und anderen Erkrankungen vorzubeugen oder diese abzumildern. Auch die kontinuierliche Beobachtung der Vitalparameter durch die versicherte Person selbst oder durch Angehörige spielt dabei eine wichtige Rolle. Ehepartner und andere Angehörige werden entlastet. (oft gleiche Krankenversicherung). Zusätzlich bietet die mobile Lösung durch GPS-Ortung und Sturzerkennung ein deutliches Plus an Sicherheit. Auch wenn die Sturzerkennung technisch nie vollkommen zuverlässig sein kann, ist sie ein wichtiges Argument im Dialog mit den Pflegekassen.
Die Gesundheit und alltägliche Sicherheit von älteren Personen/Pflegebedürftigen sollte letztlich im Interesse von Krankenversicherungsanstalten sein, welche eine große Mitverantwortung tragen.
Wird die Uhr im Rahmen einer Einzelfallentscheidung freigegeben, entstehen keine höheren Förderkosten als bei bereits zugelassenen stationären Hausnotrufgeräten. Bei Bedarf kann ein Kostenvoranschlag für den Endverwender zur Verfügung gestellt werden.
Aus Verantwortung gegenüber der versicherten Person und im Interesse der finanziellen Entlastung der Krankenversicherung wird um eine positive Entscheidung zur Förderung der Uhr ersucht.
Schritt 3:
bei positiver Rückmeldung können sie über die normale Hilfsmittelnummer des Hausnotrufs mit drei Nullern am Ende abrechnen: Also mit der 52.40.011.000
Anhänge